Wichtiges bei der Abwicklung von Kaufverträgen


Die Abwicklung von Kaufverträgen durch beispielsweise das Notariat Dr. Roland Gintenreiter ist von grundlegender Bedeutung und sollte stets mithilfe eines Notars vollführt werden, damit der Vertrag rechtskonform ist und damit dieser rechtlich nicht angefochten werden kann. Um beispielsweise eine Immobilie zu verkaufen ist ein Notar vonnöten, der sich um die Formalitäten kümmert. Der Notar vermittelt zwischen Verkäufer und Käufer und setzt entsprechend der Abmachungen den Vertrag an.

Je nach Wunsch ist es möglich einen Kaufvertragsentwurf für die Übersicht zu erhalten, bevor der eigentliche Vertrag zustande kommt. Der Notar benötigt für die Erstellung des Vertrages die Personalien und die Steueridentifikationsnummer der Beteiligten. Noch bevor der Vertrag unterschrieben ist, sind gegebenenfalls Änderungen noch möglich.


Wie läuft die Abwicklung ab?

Der Notar beurkundet die Verträge und verschickt diese an die amtlichen Instanzen und Genehmigungsstellen.

Zudem kümmert sich das Notariatsbüro, dass der Käufer eine Vormerkung in das Grundbuch erhält, bzw. dass diese eingetragen wird. Hiermit hat der Käufer die Sicherheit, dass jeder einsehen kann, dass er Anspruch auf die Übertragung der Immobilie hat. Damit wird sichergestellt, dass der Verkäufer ein Grundstück ein zweites Mal an einen anderen Interessenten veräußern kann. Auch infolge von Insolvenzverfahren gegen den Verkäufer, wird sichergestellt, dass die Immobilie an den Käufer übergeht. Somit ist eine sogenannte Eigentumsübertragungsvormerkung im Grundbuch von essenzieller Bedeutung, um einen sicheren Kauf im Interesse des Käufers zu gewährleisten.

Das Büro des Notars wird im weiteren Prozedere dafür Sorge tragen, dass die Unterlagen vollzählig sind, bzw. die Genehmigungen vorhanden, um den Kauf abzuschließen.

Sofern noch Belastungen im Grundbuch noch eingetragen sind, wie zum Beispiel ein Wohnungsrecht oder eine Grundschuld, so ist der Notar dazu verpflichtet die Löschungsunterlagen einzufordern. Sind Grundpfandrechte des Verkäufers zu begleichen, so muss die Summe an die Bank des Verkäufers überwiesen werden.

Ist die Eigentumsumschreibung erfolgt, so werden beide Parteien des Vertrages eine Vollzugsmitteilung erhalten, die von beiden Adressaten kontrolliert werden sollte.

Aufgrund der vielen Möglichkeiten, die sich beim Aufsetzen eines Vertrages ergeben, kann es diesbezüglich zu abweichenden Schritten kommen, sodass ein anderer Ablauf vom Notar eingeleitet wird. Im Zweifelsfall gilt es sich mit dem Notar in Verbindung zu setzen, um offenen Fragen zu klären, die die Abwicklung von Kaufverträgen betreffen. Hiermit werden letzte Zweifel beiseite geschafft, sodass einem rechtskonformen Vertrag nichts im Wege steht.


Fazit

Der Verkauf einer Immobilie geht nicht nur mit Möglichkeiten einher für Verkäufer und Käufer, sondern kann auch Risiken zum Vorschein kommen lassen. Aufgrund der komplexen Zusammenhänge und der Gesetzeslage ist es unumgänglich einen Notar miteinzubeziehen. Dieser ist unter Umständen ohnehin rechtlich vorgeschrieben vonseiten des Gesetzgebers. Die Abwicklung von Kaufverträgen kann nur mit rechtlichem Beistand absolviert werden, sodass beide Parteien keine Risiken zu befürchten haben und rechtlich auf der sicheren Seite sind.

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