Der Scheidungsanwalt muss im Falle einer Eheauflösung von einer der beiden beteiligten Parteien hinzugezogen werden. Nur so kann eine Trennung juristisch korrekt vollzogen werden. Das Gesetz schreibt vor, dass ein Scheidungsantrag einzig von einem zugelassenen Anwalt eingereicht werden darf. Den Antrag stellt immer der Ehepartner, der sich scheiden lassen will. Stimmt die andere Seite dem Antrag zu, braucht er keinen eigenen Rechtsbeistand. Auch wenn es keine Streitigkeiten zwischen den Eheleuten gibt, zeigt der Anwalt die generellen juristischen Möglichkeiten auf. Er prüft, ob die Bedingungen für eine Scheidung gegeben sind. Ist der Scheidungswunsch nicht einvernehmlich, benötigen beide Parteien einen Rechtsanwalt.
Beratung
Damit eine Scheidung problemlos verlaufen kann, besteht der erste Schritt für einen Scheidungsanwalt darin, seinen Mandanten über die Folgen aufzuklären und zu beraten. Eine Beratung beider Ehepartner bei einem Anwalt ist möglich. Das ist dann vorteilhaft, wenn es sich um eine Scheidung in beiderseitigem Einvernehmen handelt. So lassen sich die Beratungs- und Anwaltskosten in Grenzen halten. Vor Gericht darf der Scheidungsanwalt aber nur einen Mandanten vertreten. Weiterhin informiert er den Antragsteller, welche Unterlagen zusammen mit dem Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden müssen. In seinen Aufgabenbereich fällt ebenso der Schriftverkehr mit der Gegenseite und dem Gericht.
Vor Gericht
Nach Ablauf des vorgeschriebenen Trennungsjahres wird der Scheidungsantrag vom Anwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht. Wenn besondere Umstände gegeben sind, etwa Gewalt, kann der Antrag sehr viel früher gestellt werden. Der Gerichtsort ist davon abhängig, ob es gemeinsame Kinder gibt. Wenn das der Fall ist, ist das Gericht am Wohnort der Kinder zuständig. Bei Kinderlosigkeit ist der bisherige gemeinsame Wohnort der Eheleute der Gerichtsstandort. Beim Gerichtstermin müssen beide Ehepartner persönlich anwesend sein. Eine Verhandlung kann unter Umständen sehr schnell abgewickelt werden, wenn die Aufhebung in beiderseitigem Einvernehmen erfolgt. Sind Kinder mitbetroffen oder willigt die andere Seite nicht in die Scheidung ein, kann sich das Verfahren hinziehen. Während der Verhandlung müssen beide Ehepartner ihren Willen geschieden zu werden bestätigen. Anschließend werden eventuelle Unterhaltsansprüche, der Vermögensausgleich oder das Sorgerecht bei Kindern geklärt. Am Ende spricht das Gericht ein Scheidungsurteil. Ist eine Scheidung nicht einvernehmlich, entscheidet das Gericht, ob eine Ehe unter den gegebenen Umständen fortgesetzt werden kann oder nicht.
Die Kosten für einen Scheidungsanwalt
Sie sind per Gesetz geregelt und richten sich nach dem sogenannten Streitwert. Damit sind in erster Linie das Vermögen und Einkommen beider Eheleute gemeint. Danach bemessen sich auch die Gerichtskosten. Hat ein Mandant keine Rechtsschutzversicherung, muss er die gesamten Kosten seines Verfahrens selber tragen. Bei einem zu geringen Einkommen kann er Prozesskostenhilfe beantragen. Sie ist aber bei einer Verbesserung der Einkommensverhältnisse zurückzuzahlen, und zwar bis zu vier Jahre nach Prozessende.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf Webseiten wie z. B. vom Mag. Josef Kunzenmann.