Die meisten Menschen sind früher oder später vom Thema Erbrecht betroffen - etwa, wenn ein Verwandter vor kurzem gestorben ist oder man sich selbst Gedanken um Themen wie das Testament oder seine eigenen Hinterlassenschaften macht. Was es bei dem Thema zu beachten gilt und weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht gibt es im folgenden Blogartikel.
Was ist das Erbrecht?
Durch das Erbrecht wird geregelt, was mit dem Vermögen einer verstorbenen Person passiert, das heißt, wer dieses Vermögen nach dem Ableben erbt. Es gibt nach dem Tod einer Person entweder einen einzelnen Erben oder eine Erbgemeinschaft, die aus mehreren Personen besteht. Mögliches Vermögen, welches vererbt werden kann, ist vielseitig. Es umfasst zum Beispiel Immobilien, Wertanlagen und Sachgegenstände. Aber auch Bargeld und Schulden können vererbt werden. Per Gesetz ist daher definiert, dass man eine Erbschaft nicht annehmen muss, sondern diese direkt bekommt. So muss man zum Beispiel Schulden meist übernehmen und auch die Kosten für eine Beerdigung tragen, wenn man der Erbe ist. Durch die Anfertigung eines Testaments haben alle Menschen die Möglichkeit, zu bestimmen, was nach ihrem Ableben mit dem eigenen Vermögen geschieht beziehungsweise wer dieses erbt. Dieses Recht auf Anfertigung eines Testaments heißt Testierfreiheit, welche allerdings nicht von allen genutzt wird.
Wenn es kein Testament gibt, kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen. Diese sagt aus, wer laut Gesetz das hinterbliebene Erbe bekommt. Allerdings passen die gesetzlichen Regelungen nicht für jedes Beziehungsverhältnis, wer zum Beispiel nach dem Ableben alles an seinen Lebensgefährten vererben möchte, der muss hierfür ein Testament anfertigen. Auch Ehegatten erben laut Gesetz nicht direkt alles, wenn der Partner stirbt, sondern nur die Hälfte. Die andere Hälfte bekommen die Kinder, sofern es welche gibt. Den Erben gehören alle Vermögenswerte wie Haus, Auto oder Aktien zu gleichen Teilen, auch wenn dies oft nicht möglich ist. Die Erben müssen sich dann darüber einig werden, wie sie mit dem Erbe vorgehen möchten. Um sich darüber klar zu werden, ob man ein Testament anfertigen sollte, fragt man sich am besten, wer sein gesetzlicher Erbe ist und wer dies sein soll. Wenn diese Personen nicht übereinstimmen, so sollte man ein Testament anfertigen. Es ist zudem geregelt, dass pflegende Angehörige mehr vom Erbe abbekommen. Wer seine Eltern oder Großeltern gepflegt hat, der kann einen Ausgleich dafür von den Erben verlangen, falls er im Testament nicht als Erbe aufgeführt ist. Diesen Ausgleich durchzusetzen, ist jedoch schwer und abhängig davon, wie aufwändig die Pflege war. Die Ausgleichspflicht liegt vor, wenn das Erbe nach der gesetzlichen Erbfolge erfolgt. Liegt ein Testament vor, so muss die Pflege dort ausdrücklich erwähnt werden, damit ein Anspruch besteht.
Wenn Sie mehr zum Thema Erbrecht erfahren möchten, können Sie Seiten wie z. B. von der Koch Jilek Rechtsanwälte Partnerschaft besuchen.