Damit ein Kauf rechtmäßig durchgeführt wird, ist es unerlässlich, dass ein Kaufvertrag entsteht. An der Kasse in einem Laden wird bei Käufen vor Ort der Kaufvertrag abgeschlossen - doch wie ist der Ablauf, wenn es darum geht, einen schriftlichen Kaufvertrag erstellen zu können?
Wer kann einen Kaufvertrag erstellen?
Ein Kaufvertrag stellt die Verbindung zwischen einem Käufer und einem Verkäufer dar. Bei den Parteien kann es sich um Unternehmen oder auch um Privatpersonen handeln. Einen Kaufvertrag erstellen zu dürfen, ist jeder volljährigen oder juristischen Person gestattet, die über Geschäftsfähigkeit verfügt. Liegen spezifische gesetzliche Einschränkungen vor, darf die betroffene Personen keinen Kaufvertrag erstellen.
Die Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen liegt eingeschränkt vor, sodass diese keinen Kaufvertrag abschließen können, der rechtlich zur Bindung verpflichtet. Güter, die dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, sind von dieser Regelung nicht betroffen, sodass Minderjährige Produkte des grundlegenden Bedarfs rechtmäßig erwerben können.
Kaufverträge unterliegen verschiedenen Regelungen
Wichtig zu wissen ist, dass die rechtlichen Regelungen für Kaufverträge in verschiedenen Ländern voneinander abweichen können. Wer unsicher ist, wenn Vertragspartner beispielsweise im Ausland sitzen, sollte sich an eine Rechtsberatungsstelle wenden, wenn Unklarheiten bestehen, welche gesetzlichen Regelungen einzuhalten sind.
Der Aufbau eines Kaufvertrags
Damit ein Kaufvertrag rechtlich gültig ist, muss er bestimmte Informationen beinhalten. Dazu gehört beispielsweise das Datum, welches aussagt, wann der Vertrag konkret abgeschlossen wurde. Darüber hinaus sind alle betroffenen Parteien mit vollständigem Namen sowie Kontaktinformationen anzugeben. Doch nicht nur über die Parteien Käufer und Verkäufer, sondern auch über den Vertragsgegenstand sind Angaben zu machen. Eine Beschreibung des Gegenstands oder der Dienstleistung sind essenzieller Teil des Kaufvertrags. Spezielle Merkmale sollten hierbei angegeben werden. Bei Produkten sind dies beispielsweise die Größe, die Farbe sowie technische Details. Auch der Zustand des Produkts ist im Kaufvertrag anzugeben, der darüber Informationen angibt, ob das Produkt beispielsweise neu oder gebraucht ist. Neben diesen Informationen gehören auch Angaben zum Liefer- oder Leistungszeitpunkt in einen rechtlich gültigen Kaufvertrag. Die Zahlungsbedingungen und Preise sind ebenso Bestandteil eines Kaufvertrags. Es muss folglich angegeben werden, wie hoch der Kaufpreis ist und über welche Zahlungsmodalität dieser geleistet wird. Dies können exemplarisch Barzahlung, Überweisung oder Ratenzahlung sein. Zusätzliche Kosten wie Steuern oder Versandkosten sind ebenso im Kaufvertrag aufzulisten. Liefer- oder Leistungsbedingungen werden ebenfalls im Kaufvertrag angegeben, diese vermitteln Informationen über den Lieferort und -zeit. Auch Regelungen über Vertragsstrafen oder Schadensersatzansprüche sind anzugeben, die eintreffen, falls es zu einer Verletzung des Vertrags kommt.
Verkäufer, die Kaufverträge aufsetzen, sollten unbedingt darauf achten, dass alle Angaben entsprechend im Vertrag festgehalten sind, da es andernfalls zu Komplikationen kommen kann, wenn der Käufer beispielsweise der Zahlung nicht nachkommt oder der Vertrag Regelungen enthält, die nicht rechtmäßig sind. Nur wenn der Kaufvertrag alle erforderlichen Angaben enthält, ist er rechtsgültig, daher sollte stets geprüft werden, ob alle Informationen im Vertrag enthalten sind.
Weiterführende Informationen hierzu können Sie beispielsweise auf der Webseite der Fink + Partner Rechtsanwälte finden.